Offenes Feuer und Verbrennen von Gartenabfällen


Aus Anlass des Saisonstarts und des bevorstehenden Osterfestes sind hier noch mal ein paar Hinweise zu offenem Feuer und insbesondere zum Verbrennen von Gartenabfällen zusammengefasst.

Der Bereich Umwelt und Natur der Landeshauptstadt Potsdam informiert in einem Schreiben zum Verbrennen von Gartenabfall an alle Potsdamer Kleingartenanlagen.

Auf einer Informationsseite der Polizei Brandenburg geht es insbesondere um das das Thema Verbrennungen im Freien – Was ist erlaubt. Besonders zu beachten ist der grundsätzlich einzuhaltende Mindestabstand von 50m zwischen offenem Feuer und Waldrand, der in den meisten Gärten unserer Anlage nicht realisierbar ist!

Das Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz fasst auch noch einmal Fragen und Antworten zum Thema Verbrennen im Freien zusammen.